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Hilfsmittel sind medizinische Sachleistungen und Produkte, welche zur Sicherung einer medizinischen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen.
Für eine erste Beratung benötigen Sie keinen Termin. Diese ist in der Regel für Sie kostenlos.
Für die Erstberatung benötigen Sie nicht zwingend ein Rezept. Falls Sie schon beim Arzt waren und Ihnen ein Rezept vorliegt, darf dieses nicht älter als vier Wochen sein. Bringen Sie in diesem Fall bitte das Rezept zur Erstberatung mit.
Wenn Ihr Arzt einen Verordnungtext wünscht, geben wir Ihnen im Rahmen der Erstberatung gerne einen Vorschlag mit. In diesem Zug beraten wir Sie auch zum Thema Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen.
Hier lässt sich keine pauschale Aussage machen, da jeder Fuß bzw. Körper des Kunden eine andere Stellung und biomechanischen Bewegungsabläufe hat. Dementsprechend müssen unterschiedliche Versorgungsmaßnahmen getroffen werden. Gesetzliche Krankenkassen zahlen in der Regel, bis auf eine gesetzliche Zuzahlung (max. 10,- €), eine aufzahlungsfreie Grundversorgung, welche Ihnen jeder Leistungserbringer anbieten muss.
Versorgungen mit Einlagen, Schuhzurichtungen oder bestellte Hilfsmittel liegen innerhalb weniger Tage zur Abholung bereit. Während Ihrer Beauftragung zur Herstellung des individuellen Hilfsmittels, teils nach Kostenvoranschlag, erklärt Ihnen unser Orthopädie-Schuhtechniker den weiteren Ablauf.
Neue Schuhe sind nicht notwendig. Die vorhandenen Schuhe sollten lediglich nicht stark verschlissen sein und auch ohne eine Bearbeitung noch zum aktuell gewählten Schuhwerk gehören. Für Schuhzurichtungen werden zudem Schuhe mit einem geraden und stabilen Aufbau des Schuhbodens benötigt. Ein tiefes Profil eignet sich nur bedingt.
feetEnergy bietet neben Barzahlung auch die Zahlung mit EC-Karte an. Kreditkarten stehen als Zahlungsmöglichkeit nicht zur Verfügung. Nach Absprache ist eine Zahlung nach Rechnungsstellung möglich.
Bei feetEnergy legen wir einen sehr hohen Wert auf unseren Service. Fast alle Produkte beinhalten mindestens einen Kontrolltermin. Kostenlose Nachbesserungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus, gehören ebenfalls zu unserem Servicegedanken.
Die Lebensdauer jedes Hilfsmittels ist abhängig vom Einsatzgebiet und anderen mechanischen Beanspruchungen wie der Kilometerleistung, dem Körpergewicht und den biomechanischen Eigenschaften des Bewegungsablaufs. Ein Indiz für den Verschleiß ist für den einzelnen Kunden nur schwer fest zu stellen. Ein grober Richtwert ist der gesetzliche Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. Gerne beurteilen wir kostenfrei für Sie, ob Ihr Hilfsmittel noch einsatzfähig ist.
Einlagen sind individuell, handwerklich hergestellte Hilfsmittel. Diese dienen der Behandlung oder Prävention von Fußleiden oder anderen orthopädischen Beschwerden. Abhängig von der Bauweise können Einlagen für Sportler auch Leistungsfördernd wirken.
Einlagen von feetEnergy werden speziell für Sie angefertigt und in Ihre geeigneten Schuhe eingepasst. Grundsätzlich können Sie die Einlagen in allen Schuhen gleichen Typs tragen. Achten Sie bei der Wahl auf ausreichend Platz und einen guten Fersensitz. Bei der Erstberatung geben wir Ihnen eine Hilfestellung zur richtigen Schuhwahl.
Das gewählte Schuhwerk sollte auch ohne Einlagen passgenau am Fuß sitzen. Durch die Einlagen wird nicht ein breiterer oder längerer Schuh benötigt. Bei der Wahl des Schuhwerks sollte auf ausreichend Platz in der Höhe geachtet werden. Meistens sind Schuhe mit einer herausnehmbaren, originalen Einlegesohle gut geeignet.
Ihre Einlage ist ein Hilfsmittel und daher nicht mit Einlegesohlen aus dem Schuheinzelhandel zu vergleichen. Durch Entlastungen, aber auch durch teilweise punktuellen Druck, wird an verschiedenen Stellen der Fußsohle korrigert. Ihr Körper braucht eine kurze Zeit um sich an den entstehenden Druck zu gewöhnen. Diese Eingewöhnungsphase kann 2 - 4 Wochen dauern.
Einlagen haben keine festgelegte Lebensdauer oder ein Verfallsdatum. Die Lebensdauer ist stark von Art und Umpfang des Gebrauchs abhängig. Durchschnittlich halten Einlagen bei einer entsprechenden Pflege ein Jahr. Bei Fragen zu Funktion und Zustand der Einlagen, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Personal auf.
Nein. Zugelassene Arbeitssicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 haben eine Baumusterprüfung. Diese verfällt, wenn Sie Einlagen nutzen, welche nicht für Ihren Arbeitssicherheitsschuh nach DGUV Regel 112-191 gefertigt sind. Informationen zur Erstattung durch Kostenträger und den Ablauf der Versorgung für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe gibt Ihnen der Schuh-Techniker von feetEnergy.
Über die regelmäßige Pflege werden Sie von unserem Mitarbeiter beim Aushändigen der Einlagen unterweist. Ebenso erhalten Sie eine Pflegeanleitung und ggf. einen Pfelgeartikel. Für eine kleine/tägliche Pflege können Sie beispielsweise mit einem feuchten Tuch die Einlagen abwischen. Sollten Ihre Einlagen bei der Nutzung nur nass geworden sein, entnehmen Sie diese aus den Schuhen und lassen Sie sie an der Luft trocknen. Legen Sie diese dazu NICHT auf Heizung oder Ofen.